Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Access-Providing und sonstige IT-Dienstleistungen
-
Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, welche die Linksystem München GmbH (nachfolgend kurz "Link-M" genannt) als Access-Provider und IT-Serviceanbieter gegenüber ihren Kunden erbringt. Nicht vom Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen umfasst sind solche von Link-M zu erbringenden Projektleistungen, die auf die (inhaltliche, grafische und technische) Konzeption, Erstellung und Um- bzw. Bearbeitung (Pflege, Relaunch) eines Internet-Auftritts des Kunden gerichtet sind. Für diese Projektleistungen der Link-M gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen "Web-Dienstleistungen". Ferner gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen nur, soweit Link-M mit dem Kunden keine abweichenden individuellen Vereinbarungen trifft. -
Zeitliche Bindung an Angebote, Zustandekommen von Verträgen
Link-M ist an eigene Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebots beim Kunden gebunden. Verträge kommen erst dann zu Stande, wenn der Kunde schriftlich sein uneingeschränktes Einverständnis mit einem von Link-M unterbreiteten Angebot erklärt. -
Art und Umfang der Vertragsleistungen, zeitliche Verfügbarkeit
- Art und Umfang der von Link-M im einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich vorrangig aus den mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und aus der die Individualvereinbarung ergänzenden jeweiligen "Leistungsbeschreibung/Preisliste". Aus diesen Leistungsbeschreibungen/Preislisten ergeben sich die unterschiedlichen Tarife und die davon umfassten Leistungspakete.
- Link-M stellt sicher, dass die von ihr verwaltete und allgemein allen Kunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Standleitungen, Mail-Server, Link-M-eigene Web-Server) in jedem Kalendermonat über eine Dauer von 97% der auf den Kalendermonat entfallenden Zeit funktionstüchtig ist. Routinemäßige Wartungsarbeiten, die eine Beeinträchtigung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Systeme zur Folge haben können, führt Link-M überwiegend in den Nachtstunden zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr durch. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten nimmt Link-M möglichst nach vorheriger Information des Kunden vor. Die vorstehende Verfügbarkeitsregelung gilt jedoch nicht, sofern und soweit der Kunde über die bereit gestellten Systeme die technische Verfügungsgewalt innehat.
-
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufwendungsersatz
- Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den vom Kunden gewählten Tarifen, die sich aus der entsprechenden "Leistungsbeschreibung/Preisliste" ergeben.
- Soweit für Leistungen eine nach Zeitabschnitten bemessene Festvergütung vereinbart ist, hat der Kunde die Vergütung beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit für den Rest des Zeitabschnitts anteilig nach Tagen zu zahlen. Danach sind die Einzelvergütungen im Voraus zu Beginn der jeweiligen Berechnungsperiode nach Zugang einer Rechnung zu zahlen. Ist die Vergütung für Teile eines Abrechnungszeitraumes zu berechnen, so wird diese anteilig für jeden Tag anhand des Preises für den gesamten Abrechnungszeitraum ermittelt. Sonstige Vergütungen sind nach vollständiger Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung zu zahlen.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die vertraglich vereinbarte Vergütung umfasst nicht solche Aufwendungen, insbesondere Auslagen und Nebenkosten, die Link-M entweder im Auftrag des Kunden tätigte oder im Interesse des Kunden für erforderlich halten durfte.
- Jeder Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung benannte Bankkonto zu zahlen und muss dort spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei erteilter Einzugsermächtigung muss stets für ausreichende Deckung des Bankkontos gesorgt sein. Kosten für etwaige Rücklastschriften (einschließlich einer Bearbeitungsgebühr) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
-
Zahlungsverzug
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 7 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf die rückständige Vergütung, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder Link-M einen höheren Verzugsschaden nach.
- Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Bezahlung von nach Zeitabschnitten bemessenen Festvergütungen und unter den nachstehend in Tz. 5.3 festgelegten Voraussetzungen ist Link-M berechtigt, entweder den Zugang des Kunden zu den Online-Diensten der Link-M auf Kosten des Kunden und unter Fortgeltung der Pflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung zu sperren oder die laufenden Vertragsbeziehungen außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
-
Die unter vorstehender Tz. 5.2 beschriebenen Maßnahmen kann Link-M unter der Voraussetzung ergreifen, dass der Kunde für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist
oder
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug geraten ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. - Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen des Zahlungsverzuges bleibt Link-M vorbehalten.
-
Leistungsfristen und -termine
Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Eine Leistungsfrist verlängert sich bzw. ein Leistungstermin verschiebt sich um die Zeit, in der Link-M aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen an der Leistung gehindert ist. -
Lieferungen, Warenversand
- Link-M ist berechtigt, die Kosten für die Versendung der an den Kunden zu liefernden Waren einschließlich der Kosten für eine ausreichende Versicherung dieser Waren gegen Nachweis in Rechnung zu stellen. Etwaige nach dem Umsatzsteuergesetz abziehbare Vorsteuerbeträge sind dabei in Abzug zu bringen.
- Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde Software, die Link-M dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt, nur im Objekt-Code auf einem vertraglich vereinbarten maschinenlesbaren Aufzeichnungsträger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Software käuflich erwirbt oder nur im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miete, Leasing) nutzt.
-
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und Folgen ihrer Verletzung
-
Aufbewahrung und Offenlegung von Zugangsdaten
Der Kunde hat etwaige, ihm von Link-M übermittelte Zugangsdaten (v.a. Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscodes etc.) vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen der Link-M ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Link-M Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bei begründetem Verdacht, dass die Zugangsdaten eines Kunden unberechtigt durch Dritte genutzt werden, ist Link-M berechtigt, eine Zugangssperre zu setzen. Link-M wird den Kunden hierüber informieren und ihm neue Zugangsdaten zusenden. Ferner wird Link-M dem Kunden jederzeit auf dessen Wunsch neue Zugangsdaten übermitteln. Setzt Link-M gemäß den vorstehenden Bestimmungen eine Zugangssperre, bleibt der Kunde zur Entrichtung der gesamten vertraglich vereinbarten Vergütung auch für die Dauer der Sperre verpflichtet. Es erfolgt keine zeitanteilige Verrechnung. Der Kunde hat auch die Vergütungen zu zahlen, die durch die unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten, insbesondere seiner Anschlusskennung, entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat. -
Rechtliche Verantwortung des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Link-M zur Verfügung gestellten Dienste in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit Link-M getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Kunde ist für die Inhalte, die er über das Internet z.B. auf seiner Website der Öffentlichkeit zugänglich macht oder sonst darbietet (etwa in Newsgroups) sowie per E-Mail übermittelt oder zugestellt bekommt, allein und in vollem Umfang verantwortlich.
- Erhält Link-M – auf welche Weise auch immer – einen hinreichenden Verdacht davon, dass der Kunde seine unter vorstehender Tz. 8.2.1 beschriebenen Rechtspflichten verletzt hat bzw. fortlaufend verletzt, kann Link-M den Kunden schriftlich dazu auffordern, spätestens bis zum Ablauf von drei Werktagen nach Zugang des Aufforderungsschreibens gegenüber Link-M schriftlich Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahme des Kunden muss nachvollziehbar und detailliert begründet werden und sollte mit entsprechenden Nachweisen – soweit vorhanden – unterlegt sein. Unterlässt es der Kunde, innerhalb der vorbezeichneten Frist in der vorstehend beschriebenen Weise Stellung zu nehmen, ist Link-M berechtigt, die unter nachstehender Tz. 8.2.3 bezeichneten technischen Maßnahmen zu ergreifen und so lange aufrecht zu erhalten, bis der Kunde gegenüber Link-M die Unbegründetheit des Verdachts einer Rechtsverletzung nachweist. Äußert sich der Kunde auch nach einer zweiten Aufforderung der Link-M nicht zu dem geäußerten Verdacht in vorbeschriebener Weise und innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des zweiten Aufforderungsschreibens, ist Link-M berechtigt, die laufenden Vertragsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Erlangt Link-M – auf welche Weise auch immer – Kenntnis davon, dass der Kunde seine unter vorstehender Tz. 8.2.1 beschriebenen Rechtspflichten tatsächlich verletzt hat bzw. fortlaufend verletzt, ist Link-M berechtigt, die fortdauernde Rechtsverletzung durch die ihr zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen so lange zu unterbinden, bis der Kunde gegenüber Link-M nachweist, dass es künftig zu keinen Rechtsverletzungen mehr kommen wird. Dieses Recht der Link-M ist unabhängig von einem Verschulden des Kunden. Als technische Maßnahme im vorbezeichneten Sinne kommt insbesondere in Betracht, die Anbindung der vom Kunden im Internet dargebotenen rechtswidrigen Inhalte ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen, den Kunden für den Versand weiterer E-Mails zu sperren, vom Kunden installierte Programme, Scripts etc., die den Betrieb des Servers oder die Datensicherheit beeinträchtigen, zu deaktivieren bzw. zu deinstallieren oder vom Kunden betriebene Server zu deaktivieren bzw. die Anbindung des Kunden an das Internet zu sperren. Sollte der Link-M angesichts der Häufigkeit oder der Schwere der vom Kunden begangenen Rechtsverstöße ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, ist Link-M zur außerordentlichen Kündigung der laufenden Vertragsbeziehungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt.
- Der Kunde stellt Link-M von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde der Link-M den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
-
Aufbewahrung und Offenlegung von Zugangsdaten
-
Datenschutz, Datensicherung, Geheimhaltung
- Link-M stellt den Datenschutz nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicher. Dem Kunden ist bekannt, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bereitstellung des Zugangs, der Nutzungsmöglichkeit und der Abrechnung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung, für die Hotline und hier insbesondere zur technischen Unterstützung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte dritte Unternehmen durch Link-M übermittelt werden können. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung personenbezogener Daten durch Link-M bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
- Die Vertragspartner werden solche Unterlagen, Dokumentationen und sonstigen Informationen vertraulich behandeln, die der jeweils andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichnet hat oder an denen erkennbar ein Geheimhaltungsinteresse des jeweils anderen Vertragspartners besteht.
-
Aufrechnung, Abtretung
- Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Link-M mit eigenen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als letztere rechtskräftig festgestellt oder von Link-M ausdrücklich anerkannt sind.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Link-M auf Dritte übertragen.
-
Rechtevorbehalt
Link-M behält sich an den Produkten, die sie an den Kunden verkauft und liefert, bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte sowie urheberrechtliche Nutzungsrechte vor. Der Kunde darf diese im Eigentum der Link-M stehenden Produkte nicht veräußern, vermieten, verleihen oder verpfänden. -
Gewährleistung, Haftung
Link-M übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung und Haftung für die vertragsgemäße Nutzung nur der von Link-M selbst zur Verfügung gestellten und administrierten Dienste und Produkte. Link-M übernimmt jedoch keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit derjenigen technischen Systeme einschließlich Telekommunikationsleitungen, die Link-M nicht administriert und/oder auf die Link-M keinen technischen Zugriff hat. Dies gilt insbesondere für Verbindungen zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und anderen Rechnern im Internet. -
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses. Telefaxe und E-Mails genügen nur dann der Schriftform, wenn dies in diesen Geschäftsbedingungen oder in den mit dem Kunden individuell getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen ist. -
Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. -
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. -
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, Vertragslücken
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen oder bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Stand: 1. Juni 2001